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DLRG und Schule

Seit ca. April 2014 gibt es vom niedersächsischen Kultusministerium einen Erlass zur Rettungsfähigkeit für Lehrerinnen und Lehrer - "Retten und Wiederbeleben - Qualifikation für Schwimmlehrkräfte".

Die Zielgruppe sind Sportlehrerinnen und Sportlehrer, die im Rahmen des Sportunterrichtes mit ihren Schülern schwimmmen gehen. Gemäß Erlass sind alle Lehrkräfte verpflichtet, selbst sicherzustellen, dass sie rettungsfähig sind und Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Herz-Lungen-Wiederbelebung anwenden können. Ferner müssen sie ihre Rettungsfähigkeit eigenverantwortlich im Rahmen ihrer beruflichen Fortbildung dem jeweils aktuellen Kenntnisstand und den Gegebenheiten der Schwimmstätte anpassen. Diese Rettungsfähigkeit ist alle drei Jahre erneut nachzuweisen.

Die Schulleitung hat gemäß Erlass darauf zu achten, dass sie mit der Erteilung des Schwimmunterrichtes nur Lehrkräfte beauftragt, die rettungsfähig sind. Ein abgelegter Rettungsschwimmschein Bronze oder Silber, der älter als drei Jahre ist, ist nicht mehr ausreichend.

Als Nachweis der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben dient die erweiterte "Kombinierte Übung" die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge:

  • 15 m in Bauchlage anschwimmen
  • Abtauchen auf 2 -3 m Wassertiefe samt dem Heraufholen eines Fünfkilorings
  • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
  • 15 m einen Partner schleppen
  • Anlandbringen des Geretteten
  • Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung

Lehrkräfte, die Schwimmunterricht in Schwimmbädern mit über 3 m Wassertiefe unterrichten, müssen zusätzlich nachweisen, dass sie einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen können.

Diese Tauchtiefe kann je nach Bad unterschiedlich sein. Im Helmstedter Juliusbad sind dies 3,80 Meter. Im Freibad Birkerteich 4,50 Meter.

Damit Sie als Lehrkraft die Rettungsfähigkeit bescheinigt bekommen, gibt es drei Möglichkeiten:

1.       Möglichkeit:

Die Teilnahme an der Fortbildung gemäß Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums vom 20.03.2014 („Retten und Wiederbeleben -   Qualifikation der Schwimmlehrkräfte“). Hierbei wird nur die Teilnahme an dieser Fortbildung nach Erlass bescheinigt.

2.       Möglichkeit:

Hier wird wie in Möglichkeit 1 nur die Teilnahme an der Fortbildung nach Erlass mit zusätzlicher Abnahme des Rettungsschwimmabzeichen in Bronze bescheinigt.

3.       Möglichkeit:

Durch die erneute Abnahme der im Rettungsschwimmabzeichen Silber geforderten Übungen wird Ihnen in einer Urkunde die Rettungsfähigkeit bescheinigt.

Sollten Sie Interesse an einer Fortbildung bei uns haben, dann schreiben Sie uns unter ausbildung(at)helmstedt.dlrg.de.

 

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